in allen Fällen von häuslicher Gewalt
nach einem Wohnungsverweis
bei Stalking durch den (Ex-)Partner
bei drohender Zwangsverheiratung
Klärung der persönlichen Situation
Aufstellen eines individuellen Sicherheitsplans
Ist der Schutz im Frauenhaus erforderlich?
Information zum Gewaltschutzgesetz und Familienrecht
Vermittlung an Anwältinnen
Vermittlung von fachlich qualifizierter Beratung und Hilfe im medizinischen, juristischen, psychologischen und beruflichen Bereich
Nach einer Terminvereinbarung ist eine Beratung telefonisch oder im persönlichen Gespräch möglich.
Frauenberatungsstelle bei häuslicher Gewalt
Stürtzelstraße 22 (kleines rotes Hinterhaus)
79106 Freiburg
Gefördert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Wir sind Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Gefördert durch die Stadt Freiburg.
Spendenkonto:
Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau
IBAN: DE51 6805 0101 0002 0391 34